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Cannabismedikamente und deutsche Versicherungen

Im deutschen Gesundheitssystem gibt es mehrere Versicherungsgesellschaften, und jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht auf eine Krankenversicherung. In bestimmten Fällen haben die Deutschen jedoch die Wahl zwischen einer gesetzlichen Versicherung (GKV) oder einer privaten Versicherung (PKV).

Seit Januar 2017 sind die gesetzlichen Krankenkassen, die 90 % der Bevölkerung abdecken, verpflichtet, Cannabismedikamente abzudecken, was die gesetzlich vorgeschriebene Höchstmenge von 100 Gramm pro Monat übersteigt und Deutschland zu einem der potenziell wertvollsten Märkte in Europa macht. Die Versicherungen decken alle Cannabisbehandlungen ab. Der Patient muss eine berechtigte Diagnose für eine schwere Krankheit haben und muss andere Behandlungswege ausgeschöpft haben, so dass Cannabis als letzte Möglichkeit verbleibt. Es erweist sich jedoch als schwierig für die Patienten, eine medizinische Cannabis-Verschreibung zu erhalten. Tatsächlich sind die Ärzte aus verschiedenen Gründen oft vorsichtig bei der Ausstellung von medizinischen Cannabisrezepten. Diese Gründe haben mit:

•          Kontrolle durch Regulierungsbehörden und Versicherungsagenturen

•          Schädigung des Rufs durch die Verbindung

•         Regressforderungen durch Krankenkassen

•         Dokumentarischer aufwand

Die Bewilligungsrate der drei größten Versicherer (AOK, TK und Barmer) liegt bei etwa 60% für Anträge von medizinischen Cannabispatienten. Für Patienten ohne Krankenversicherungsschutz kann medizinischer Cannabis in Deutschland bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge von 100 Gramm je nach Versorgungslage bis zu 2.400 Euro pro Monat kosten.

Medizinischer Cannabis ist in Deutschland nach wie vor sehr teuer, mit einem durchschnittlichen Preis für Patienten zwischen 20 und 25 Euro pro Gramm für die Blüte. In den Niederlanden wird medizinischer Cannabis an Patienten für etwa 7€ pro Gramm verkauft. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit seinem kürzlich verabschiedeten Reformgesetz die Krankenkassen und Apotheken dazu gebracht, sich auf neue und reduzierte Preise zu einigen.

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Der Deutsche Gesundheitsfonds sucht nach Arzneimitteln, die die Lebensqualität verbessern, hat aber Vorbehalte gegenüber der Versicherung von Arzneimitteln im Allgemeinen. Im Mai 2019 wird das Deutsche Arzneibuch im Einklang mit der neuen Gesetzgebung aktualisiert, und der Entwurf einer Monografie mit dem Titel ‚Cannabisextrakt, standardisiert (Cannabis extractum normatum)‘ wurde veröffentlicht.

Der Entwurf der Monographie enthält folgende Einzelheiten die THC- und CBD-Grenzwerte, Tests und Prüfungen, Herstellungs- und Lagerungsanforderungen. Wenn die Versicherungsgesellschaften davon überzeugt werden, dass Cannabinoide tatsächlich die Qualität der öffentlichen Gesundheit verbessern und ihre Kosten senken, könnten die Krankenversicherungen letztlich zu den stärksten Verbündeten der Branche werden.

DIE WICHTIGSTEN ERKRANKUNGEN, DIE MIT PHARMAZEUTISCHEM ODER MEDIZINISCHEM CANNABIS BEHANDELT WERDEN

In Deutschland wurde Cannabis wegen vieler Symptome konsumiert. Der einzige On-Label- Konsum von Cannabis ist jedoch bei Multipler Sklerose, und das Gesetz legt nicht klar fest, unter welchen Bedingungen Cannabis verschrieben werden kann. Patienten, die an irgendeiner Krankheit leiden, müssen nachweisen, dass die Krankheit bisher erfolglos mit einer anderen Art von Medikament behandelt wurde.

Der Arzt entscheidet in Absprache mit dem Patienten, ob er Cannabis konsumiert oder nicht. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arzt den Nachweis einer Wirkung von medizinischem Cannabis auf die Erkrankung erbringen kann.

Daher wird keine Krankheit ausdrücklich ausgeschlossen.

Ärzte, die Cannabis verschreiben, sammeln Daten über Patienten und Diagnosen und geben diese an das BfArM weiter (nach einem Jahr Therapie oder bei Abbruch der Therapie). Die folgende Tabelle listet die wichtigsten Erkrankungen auf, die nach den gesammelten Daten mit medizinischen Cannabisprodukten behandelt worden sind.

Trotz der Tatsache, dass MS die einzige Diagnose für den On-Label-Konsum von medizinischem Cannabis in Deutschland ist, stellt die Behandlung von Spastikern (verursacht durch MS) weniger als einen von zehn Fällen dar, die dem BfArM untergeordnet sind. Symptombehandlungen statt Therapie machen den Löwenanteil der medizinischen Cannabispatienten im Land aus, wobei der Gebrauch von Cannabis zur Schmerzbehandlung fast sieben von zehn (69%) Konsumenten ausmacht und Übelkeit 4% der Konsumenten ausmacht.

Essstörungen, wie z.B. Anorexie, stellen mit rund 8% der beim BfArM eingereichten Fälle einen weit entfernten dritten Platz dar.

Andere weniger verbreitete Formen des medizinischen Cannabis sind das Tourette- Syndrom, Colitis ulcerosa, ADHS und Epilepsie

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