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Eine kleine Einführung in die Geschichte des Deutschen Cannabis Marktes.

Ende des 19. Jahrhunderts war Cannabis in Deutschland weit verbreitet. Firmen produzierten Cannabisextrakte in großen Mengen für den medizinischen Gebrauch. Dazu gab es damals eine gut funktionierende Infrastruktur aus Bauern und verarbeitender Industrie die die ganze Pflanze zur Herstellung von beispielsweise Hanfseilen oder Papier nutzen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist der Konsum von Cannabis jedoch stark zurückgegangen. Zunächst einmal verbot das Opiumgesetz von 1929 den Freizeitkonsum von Cannabis in Deutschland. Das Verbot der medizinischen Verwendung der Droge folgte 1958, und schließlich wurde 1974 der homöopathische Gebrauch von Cannabis illegal.
Dennoch wurden in den siebziger Jahren die chemischen Strukturen von THC erstmals aufgeklärt und die Forschung gefördert. Im gleichen Zeitraum kam es zu einem Anstieg des illegalen Freizeitkonsums.
Ab 1983 war die Gesetzgebung weniger starr. Nabilon wurde in diesem Jahr als legales verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft, gefolgt von Drobinol im Jahr 1998. Im Februar 2008 wurden dann sieben Patienten legal mit Cannabis behandelt. Im Dezember 2012 entschied ein Gericht das schwer kranke Patienten ihren eigenen Cannabis für den medizinischen Gebrauch anbauen dürfen. Dies führte dazu, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin im Jahr 2016 Patienten, die sich den Kauf von Medikamenten in einer Apotheke nicht leisten konnten oder die Versicherung die Kosten nicht übernahmen, die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zuhause erteilte. Im März 2017 wurde medizinisches Cannabis vollständig legalisiert, was eine neue Ära einläutete, im Jahr 2019 wurden die ersten inländischen Anbaulizenzen vergeben.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM

Die BfArM ist eine unabhängige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums, die für die Vergabe von Vertriebs- oder Anbaulizenzen zuständig ist. Für jede Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln ist neben der Genehmigung nach § 3 BtMG eine Genehmigung des BfArM erforderlich. (Betäubungsmittelgesetz, 2009).

Der Geltungsbereich des BfArM umfasst die Zulassung von Fertigarzneimitteln nach dem novellierten Betäubungsmittelgesetz 2009.

Produkte mit Marktzulassung benötigen keine besondere Genehmigung der Krankenkassen, um Patienten erstattet zu werden. Marktzulassungen betreffen nur zwei Produkte, Sativex und Nabilon.
Die Cannabis-Agentur, eine Abteilung des BfArM, ist die einzige Einrichtung, die medizinischen Cannabis, der in Deutschland produziert wird, vertreiben kann.
Importe können von privaten deutschen Händlern vertrieben werden, wenn sie vom BfArM lizenziert sind.

Deutschland ist der größte medizinische Cannabismarkt in Europa und lässt sich in zwei große Teilmärkte unterteilen:

Der pharmazeutische Cannabismarkt.
Der die pharmazeutischen Medikamente auf Cannabisbasis repräsentiert.
Deutschland erlaubt den Verkauf der meisten dieser Cannabis-Medikamente, einschließlich Sativex, Dronabinol und Nabilon.

Der medizinische Markt.
Medizinischer Cannabis umfasst pflanzliche und aus Pflanzen gewonnene Cannabisprodukte. In Deutschland ist die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke seit 2017 erlaubt.

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